Durch das Inkrafttreten der KI-Verordnung sind Unternehmen verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Beschäftigten über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen (Art. 4 KI-VO).
Diese Pflicht trifft alle Unternehmen, deren Beschäftigte in ihrem Auftrag (also im Rahmen der Arbeit) KI-Systeme nutzen. Die Pflicht nach Art. 4 KI-VO ergibt sich auch schon bereits bei KI-Systemen, welche im Alltag für viele Beschäftigte schon dazugehören, wie z.B. den im Betriebssystem des Notebooks integrierten KI-Assistenten, der den Arbeitsalltag erleichtern soll oder auch allseits bekannte Chatbots usw.
Im Rahmen einer effektiven und kompakten Schulung werden Ihre Beschäftigten von mir zu diesem wichtigen Thema unterwiesen. Ihre Beschäftigten lernen, welche Chancen und Risiken mit der Nutzung von KI-System einhergehen und welche Verhaltensmaßnahmen beachtet werden müssen.
In einem Vorgespräch erörtern wir gemeinsam, in welchem Kontext Ihre Beschäftigten mit KI-System arbeiten, so können diese Informationen direkt individuell in der Schulung berücksichtigt werden.
Schulungen können entweder vor Ort bei Ihnen oder auch als Webinar erfolgen.
Mitarbeiterschulungen zur KI-Kompetenz gemäß Art. 4 KI-VO sind bereits ab 495 € zzgl. MwSt. buchbar (Preis gilt je Schulungstermin, nicht je Person).
Gerne erstelle ich ein individuelles Angebot für Sie.
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