Beratung Datenschutz
Auch wenn Sie nicht der Bestellpflicht für einen Datenschutzbeauftragten unterliegen, so müssen die Anforderungen der DSGVO und weiterer Rechtsnormen zum Datenschutz trotz allem erfüllt werden. Hier sehen sich Unternehmen und Organisationen oft mit Fragen- und Aufgabenstellungen konfrontiert, welche eine professionelle Unterstützung erforderlich machen. Auch interne Datenschutzbeauftragte können punktuell Unterstützung benötigen. Z.B. bei Herausforderungen wie der Erstellung / Überprüfung eines Auftragsverarbeitungsvertrags (Anforderungen nach Artikel 28 DSGVO) oder der Überarbeitung / Neuerstellung einer Datenschutzerklärung, benötigen Unternehmen und Organisationen oft eine punktuelle Unterstützung.
Gerne erstelle ich für Sie in unverbindliches individuelles Angebot.
